Verfassung
KIRCHENSATZUNG
- Vorwort
Die drei Teile der Kirchensatzung der Olivet Versammlung Deutschland sind die Kirchengeschäftsordnung, die Gottesdienstsordnung und das Buch der Disziplinierung.
- Kirchengeschäftsordnung
- I. Einleitung
Jesus Christus allein ist das Haupt der Kirche. Amtsbefugnis wird in dieser Körperschaft stellvertretend ausgeübt von Personen, die in Gebet-geleiteter Auswahl durch Mitglieder dieser Körperschaft von Gläubigen zu dieser Aufgabe berufen wurden.
- II. Leitbild
Die Olivet Versammlung Deutschland existiert um:
Gott zu dienen und zu preisen.
Den Weg für das Reich Gottes auf Erden zu bereiten.
Im Dienst der Versöhnung zu stehen, wahren Frienden durch Christus zu schaffen.
Als geistliches und administratives Zentrum für Gemeinden in der ganzen Welt zu dienen.
Mittel zur Verbesserung bibeltreuer Bildung und christlichem Dienst zu entwickeln.
Mitarbeitende im Dienst von Gemeinde und Mission zu unterstützen und zu beraten.
Den Auftrag Jesu zu befolgen, das Evangelium allen Völkern und Nationen zu predigen.
- III. Kirche
Der Begriff Kirche bezieht sich allgemein auf den ganzen Körper der Gläubigen, die ihren Glauben an Jesus Christus als Herrn und Erlöser bekennen, unabhängig von Denomination und Ort der Anbetung. Es gibt zahlreiche Denominationen innerhalb der Kirche.
Die Ortskirche, Gemeinde genannt, bezeichnet eine kleinere Gemeinschaft von Gläubigen, die sich an einem Ort zum Gottesdienst versammelt. Eine Gemeinde hat einen bestimmten Versammlungsort, einen Namen und gehört einer Denomination an.
Jede Gemeinde, die der Olivet Versammlung Deutschland angehört, soll nach den Ordnungen und Regeln dieser Verfasssung arbeiten.
- IV. Mitgliedschaft
Ein Gläubiger wird als Getauftes Mitglied bekannt, nachdem er das Sakrament der Taufe empfangen hat.
Ein Aktives Mitglied soll getauft worden sein und soll kontinuierlich an allen Gottesdienste und Versammlungen teilnehmen.
Ein Inaktives Mitglied ist ein zuvor Getauft oder Aktives Mitglied, das nicht mehr regelmäßig an Gottesdiensten und Versammlungen teilnimmt.
- V. Beamte
Das Neue Testament unterweist die Kirche darin drei Ämter aufzustellen: Episkopos ( "Wächter"), Presbyteros ( "Ältere") und Diakonos ( "Diener"). Wir führen dies fort bis zum heutigen Tag in den folgenden besonderen kirchlichen Ämtern:
Ein Minister des Wortes und Sakramentes sollte eine angemessene theologische und biblische Ausbildung haben und in der Lage sein Kirchenmitgliedern das Wort und die Sakramente zu vermitteln.
Ein Älterer sollte ein Kirchenmitglied mit gutem Ruf sein, in der Lage, den Minister bei allen Aufgaben zu unterstützen, die im Zusammenhang mit Lehre und Vermittlung der Sakramente stehen.
Ein Diakon sollte Kirchenmitglied mit gutem Ruf sein, in der Lage in allen Belangen für ein besseres Funktionieren der jeweiligen Kirche zu sorgen.
- VI. Gemeinde
Eine Gemeinde besteht aus allen Personen, die getauft sind und eine aktive Rolle in der Kirche übernehmen. Alle Personen, die auf den aktiven Rollen jeder einzelnen Kirche aufgeführt sind, können in den Gemeindeversammlungen stimmen.
- VII. Kirchenbesitz
Der Besitz jeder Kirche, jedes Presbyteriums und jeder Generalversammlung wird im Vertrauen, für die Nutzung und zum Nutzen der Olivet Versammlung Deutschland gehalten.
- VIII. Die Kirchensitzung
Die Sitzung ist eine Versammlung einer Kirche, an welcher der Minister, weitere Pastoren und Ältere dieser Kirche teilnehmen.
- IX. Das Presbyterium
Das Presbyterium ist ein Treffen von Kirchen in einem bestimmten Gebiet, an der die Minister Kirche und zwei gewälte Ältere jeder Kirche teilnehmen.
- X. Die Generalversammlung
Die Generalversammlung ist ein Treffen aller Presbyterien der Olivet Versammlung Deutschland, an der Repräsentanten teilnehmen, die aus aus den Ministern und Älteren eines jeden Presbyteriums gewählt werden.
- XI. Ordination, Zertifizierung und Übergabe
Die Minister des Wortes und Sakramentes, Ältere und Diakone sollen gemäß ihrer Berufung oder Wahl ordiniert werden. Die Minister werden im Rahmen einer Zeremonie im zuständigen Presbyterium ordiniert, während Ältere und Diakone im Rahmen einer Zeremonie in ihrer Ortskirche ordiniert werden.
- XII. Änderungen
Änderungen dieser Verfassung können durch eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen aller Presbyterien gemacht werden.
- Gottesdienstsordnung
- I. Einleitung
Zweck der Gottesdienstsordnung ist es, Hilfe beim Abhalten von Gottesdiensten zu geben und alle EAPC-Kirchen und Partnerkirchen ausführlich zu informieren.
- II. Elemente des Lobpreises
Lobrpreis soll die folgenden Elemente beinhalten: Kerygma (Verkündigung von Gottes Wort), Koinonia (Gemeinschaft), Diakonia (Seelsorge)
- III. Ordnung des Sonntagsgottesdienstes
Einladung zum Gottesdienst
Gebet
Lied
Verkündigung des Wortes
Kollekte
Lied
Schluss des Gottesdienstes
- IV. Lobpreis bei besonderen Anlässen
Besonderer Lobpreis - wie an Heiligabend oder Ostersonntag - soll entsprechend der Weisung des Pfarrers jeder Ortskirche gemäß der Standards abgehalten werden, die in der Gottesdienstordnung dargelegt werden.
- V. Hochzeiten
Die Heilige Hochzeit ist eine von Gott gesetzte Institution und soll ausschließlich zwischen einem Mann und einer Frau vollzogen werden. Sie ist ein lebenslanges und fortwährendes Bekenntnis zur Liebe Gottes unter den Gläubigen der Kirche. Hochzeits-Gottesdienste werden im Einklang mit den Standards abgehalten, die in der Gottesdienstordnung dargelegt werden.
- VI. Beerdigungen
Beerdigungen werden nicht mit Focus auf den Tod, sondern auf das ewige Leben abgehalten, das durch Jesus Christus unseren Herrn versprochen ist - entsprechend der Standards, die in der Gottesdienstordnung dargelegt werden.
- VII. Sakramente
Die Sakramente - Taufe und Abendmahl - sind heilige Rituale, die als Zeichen der Gnade Jesu Christi unseres Herrn vollzogen werden.
- Buch der Disziplinierung
- I. Einführung
Disziplinierung ist das Ausüben von Autorität, welche der Kirche durch Jesus Christ unseren Herrn gegeben ist um ihre Mitglieder zu leiten. Wir erklären die Vorgänge, welche dem ekklesiastischen Rechtsssystem der Olivet Versammlung Deutschland zugrunde liegen.
- II. Rechtsprechung
Das Rechtsssystem der Kirche soll Autorität nur auf seine Mitglieder ausüben.
- III. Prozess
Der Prozess soll entsprechend den Standards stattfinden, die im Buch der Disziplinierung dargelegt werden.
- IV. Disziplinarische Sanktionen
Disziplinarische Sanktionen werden im Einklang mit den Standards stattfinden, die im Buch der Disziplinierung dargelegt werden.